Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 62 Tagen
Das Programm fördert die Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_bio_zertifizierung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zur Gruppe „bmelh_bio_zertifizierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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