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Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Zuschuss zur Bio-Zertifizierung für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die eine Bio-Zertifizierung anstreben. Der Zuschuss wird im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau gewährt. Vollständige Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vertrags mit der Kontrollstelle einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_bio_zertifizierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Wer kann Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung beantragen?

Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Bis wann kann man Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zur Gruppe „bmelh_bio_zertifizierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. Dezember 2030
Förderregion
bundesweit