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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Geprüft vor 67 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Kommunen bei der nachhaltigen Weiterentwicklung von Innenstädten und der Abmilderung der Corona-Pandemie-Folgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben, durch die Innenstädte und Ortskerne dauerhaft belebt und dortige Arbeitsplätze gesichert werden. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Planungen, Strategieentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit, Innenstadtmanagement und Vergütung für Beauftragte, Gebäudemodernisierung und Umgestaltung des öffentlichen Raums, Zwischennutzungen, zeitlich befristete Teilübernahme von finanziellen Verpflichtungen zur Neuansiedlung beziehungsweise Sicherung bestehender identitätsstiftender Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Digitalisierung, Mobilität, Ausstattungen im Innen- und Außenraum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens 80 Prozent und höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Ihre Einzelmaßnahmen beziehungsweise höchstens 89 Prozent, wenn Ihre Maßnahmen baufachlich geprüft werden müssen. Die Förderquote richtet sich nach Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich. Der Zuschuss muss für Ihre Einzelmaßnahme oder Ihr Maßnahmenbudget für mehrere Einzelmaßnahmen mindestens EUR 5.000 betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Hessen.

Sie können die Fördermittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als antragstellende Kommune müssen Sie nachweisen (zum Beispiel durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung oder ein Gutachten), dass Ihr Projekt eine zentralörtliche und überörtliche Auswirkung auf bestimmte Bereiche der Innenstadt/des Ortskerns hat, Sie eine Strategie erarbeitet haben und bei investiven Maßnahmen die Ziele für die geplanten Maßnahmen mit den Zielen Ihrer jeweiligen Strategie übereinstimmen.

Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren für geförderte Hochbauten, von 10 Jahren für Hochbaumaßnahmen, deren Förderbetrag unter EUR 100.000, und von 15 Jahren für die Gestaltung von kommunalen Freiflächen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung,Gutachten

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Häufige Fragen zu Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)

Wer kann Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Soziale Wohnraumförderung des Landes Hessen
  • → Cybersicherheitsforschung
  • → Praxis und Schule (PUSCH)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen

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