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Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei zur Unterstützung des Fischereiwesens.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Fischereibetriebe und Aquakulturunternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei erfolgt im Rahmen des EMFAF und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Fischerei zu stärken. Die Laufzeit des Programms erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2029.

Frist und Status

Laufzeit bis 31. Dezember 2029

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

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Häufige Fragen zu Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)

Wer kann Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) beantragen?

Fischereibetriebe und Aquakulturunternehmen

Bis wann kann man Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) beantragen?

Laufzeit bis 31. Dezember 2029

Wer ist Fördergeber von Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.

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