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Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei zur Unterstützung des Fischereiwesens.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Fischereiwesen, Aquakultur.

Was wird gefördert?

Die Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei erfolgt im Rahmen des EMFAF und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Ziel ist es, die Aquakultur und Binnenfischerei zu unterstützen und zu fördern.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)

Wer kann Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) beantragen?

Fischereiwesen, Aquakultur

Bis wann kann man Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: mleuv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Bundesweit