Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Hamburg unterstützt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und fördert Teilzeitausbildungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Im Anerkennungsverfahren sind Sie antragsberechtigt als Person mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, Person, die nachweist, unterhalb ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder die sich aufgrund ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden kann, und Person mit deutscher oder EU -Staatsbürgerschaft oder mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz oder einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz oder als Geduldete, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.
Im Rahmen der Förderung von Berufsausbildungen sind Sie antragsberechtigt als Person, die eine Teilzeitausbildung absolviert und aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus oder ihres Alters dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes oder auf Berufsausbildungsbeihilfe hat.
Die Förderung des Anerkennungsverfahrens ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation verbessert langfristig Ihre Chancen, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden und Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Die Förderung wird nachrangig gewährt.
Das bedeutet, dass Sie sie nur bekommen, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitsförderung haben.
Sprachkurse müssen ein gehobenes mittleres Niveau aufweisen und dürfen nicht bloß dem Erwerb oder der Verbesserung allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse dienen.
Für eine Zweitausbildung erhalten Sie die Förderung nur dann, wenn das Anerkennungsverfahren nicht zur vollen Gleichwertigkeit führt.
Die Förderung von Berufsausbildungen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie absolvieren eine duale berufliche Ausbildung, eine vollqualifizierende Ausbildung in einer Berufsfachschule oder eine Aufstiegsfortbildung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
Ihr Ausbildungsort liegt in Hamburg.
Sie haben in Deutschland keinen Berufsabschluss erworben und kein Hochschulstudium abgeschlossen (Bachelor- oder Bakkalaureus-Studiengang).
Die Förderung wird nachrangig gewährt.
Es ist demnach erforderlich, dass Sie die Ausbildung nicht selbst finanzieren können und keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung
Wer kann Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung beantragen?
Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung?
Förderbetrag: 100 € – 10.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung?
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Hamburg