Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Hamburg unterstützt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und fördert Teilzeitausbildungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die in Hamburg wohnen, sowie Personen, die eine Teilzeitausbildung absolvieren und aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus keinen Anspruch auf Leistungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung
Wer kann Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung beantragen?
Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung?
Förderbetrag: 100 € – 10.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung?
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100 € – 10.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Hamburg