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Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Hamburg unterstützt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und fördert Teilzeitausbildungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg unterstützt Sie dabei, Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen als gleichwertig in Deutschland anerkennen zu lassen. Darüber hinaus unterstützt die Hansestadt Sie bei Ihrer Ausbildung, wenn Sie wegen einer Teilzeitausbildung größeren finanziellen Bedarf haben oder wegen Ihres Alters oder Ihrer Nationalität von Förderungen des Bundes ausgeschlossen sind. Beim Anerkennungsverfahren erhalten Sie Zuwendungen für Übersetzungen, Gebühren und Auslagen, Ausgleichsmaßnahmen bei reglementierten Berufen oder vergleichbare Maßnahmen bei nicht reglementierten Berufen, Sprachkurse, die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium). Bei einer Berufsausbildung erhalten Sie die Förderung für Kurs- oder Schulgebühren, Kinderbetreuung, die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium). Sie erhalten die Förderung als Stipendium, Zuschuss oder zinsloses Darlehen. Die Höhe des Stipendiums hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Sie richtet sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und berücksichtigt Ihr Einkommen bei der Antragstellung. Bei einem Anerkennungsverfahren erhalten Sie das Stipendium für höchstens 3 Jahre, bei einer Berufsausbildung höchstens für die Dauer der Ausbildung. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 4.000 EUR betragen. Zusätzlich können Sie ein Darlehen von bis zu 6.000 EUR (gegebenenfalls bis zu 10.000 EUR) bekommen. Die Bagatellgrenze liegt bei 100,00 EUR für Zuschüsse und bei 300,00 EUR für Darlehen. Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Förderung beantragen Sie bitte jeweils vor Beginn des Vorhabens für das Anerkennungsverfahren beim Diakonischen Werk Hamburg, für eine Berufsausbildung bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Im Anerkennungsverfahren sind Sie antragsberechtigt als Person mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, Person, die nachweist, unterhalb ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder die sich aufgrund ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden kann, und Person mit deutscher oder EU -Staatsbürgerschaft oder mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz oder einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz oder als Geduldete, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.

Im Rahmen der Förderung von Berufsausbildungen sind Sie antragsberechtigt als Person, die eine Teilzeitausbildung absolviert und aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus oder ihres Alters dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes oder auf Berufsausbildungsbeihilfe hat.

Die Förderung des Anerkennungsverfahrens ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation verbessert langfristig Ihre Chancen, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden und Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Die Förderung wird nachrangig gewährt.

Das bedeutet, dass Sie sie nur bekommen, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitsförderung haben.

Sprachkurse müssen ein gehobenes mittleres Niveau aufweisen und dürfen nicht bloß dem Erwerb oder der Verbesserung allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse dienen.

Für eine Zweitausbildung erhalten Sie die Förderung nur dann, wenn das Anerkennungsverfahren nicht zur vollen Gleichwertigkeit führt.

Die Förderung von Berufsausbildungen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie absolvieren eine duale berufliche Ausbildung, eine vollqualifizierende Ausbildung in einer Berufsfachschule oder eine Aufstiegsfortbildung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

Ihr Ausbildungsort liegt in Hamburg.

Sie haben in Deutschland keinen Berufsabschluss erworben und kein Hochschulstudium abgeschlossen (Bachelor- oder Bakkalaureus-Studiengang).

Die Förderung wird nachrangig gewährt.

Es ist demnach erforderlich, dass Sie die Ausbildung nicht selbst finanzieren können und keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung

Wer kann Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung beantragen?

Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung?

Förderbetrag: 100 € – 10.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 10.000 €
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Hamburg