Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Hamburg unterstützt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und fördert Teilzeitausbildungen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 10.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Im Anerkennungsverfahren sind Sie antragsberechtigt als Person mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, Person, die nachweist, unterhalb ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder die sich aufgrund ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden kann, und Person mit deutscher oder EU -Staatsbürgerschaft oder mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz oder einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz oder als Geduldete, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.
Im Rahmen der Förderung von Berufsausbildungen sind Sie antragsberechtigt als Person, die eine Teilzeitausbildung absolviert und aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus oder ihres Alters dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes oder auf Berufsausbildungsbeihilfe hat.
Die Förderung des Anerkennungsverfahrens ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation verbessert langfristig Ihre Chancen, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden und Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Die Förderung wird nachrangig gewährt.
Das bedeutet, dass Sie sie nur bekommen, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitsförderung haben.
Sprachkurse müssen ein gehobenes mittleres Niveau aufweisen und dürfen nicht bloß dem Erwerb oder der Verbesserung allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse dienen.
Für eine Zweitausbildung erhalten Sie die Förderung nur dann, wenn das Anerkennungsverfahren nicht zur vollen Gleichwertigkeit führt.
Die Förderung von Berufsausbildungen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie absolvieren eine duale berufliche Ausbildung, eine vollqualifizierende Ausbildung in einer Berufsfachschule oder eine Aufstiegsfortbildung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
Ihr Ausbildungsort liegt in Hamburg.
Sie haben in Deutschland keinen Berufsabschluss erworben und kein Hochschulstudium abgeschlossen (Bachelor- oder Bakkalaureus-Studiengang).
Die Förderung wird nachrangig gewährt.
Es ist demnach erforderlich, dass Sie die Ausbildung nicht selbst finanzieren können und keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Förderbetrag: 100 € – 10.000 €.
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
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