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Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Ausbildung von Benachteiligten in anerkannten Ausbildungsberufen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Ausbildungsplätze für benachteiligte Personen anbieten.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Ausbildungsbetrieb bei der Ausbildung Benachteiligter in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes Ausbildungsverhältnis 150,00 EUR je Ausbildungsmonat. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit erhalten Sie zudem eine Prämie in Höhe von 750,00 EUR. Stellen Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Kammer.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 150 € – 750 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb.

Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Auszubildenden müssen zu Beginn der Ausbildung in Hamburg gemeldet sein.

Sie erhalten die Förderung nur für Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.

Die Auszubildenden dürfen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.

Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse,Nachweis über die Ausbildung der benachteiligten Person

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte

Wer kann Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte beantragen?

Unternehmen, die Ausbildungsplätze für benachteiligte Personen anbieten

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte?

Förderbetrag: 150 € – 750 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
150 € – 750 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg