Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 134 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Ausbildung von Benachteiligten in anerkannten Ausbildungsberufen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Ausbildungsplätze für benachteiligte Personen anbieten.
Der Förderbetrag liegt bei 150 € – 750 €.
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb.
Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Auszubildenden müssen zu Beginn der Ausbildung in Hamburg gemeldet sein.
Sie erhalten die Förderung nur für Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen durchgeführt werden.
Die Auszubildenden dürfen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweichen.
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Förderbetrag: 150 € – 750 €.
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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