Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Ausbildung von Benachteiligten in anerkannten Ausbildungsberufen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Ausbildungsplätze für benachteiligte Personen anbieten.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 150 € – 750 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen ausbilden.
Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse,Nachweis über die Ausbildung der benachteiligten Person
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte
Wer kann Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte beantragen?
Unternehmen, die Ausbildungsplätze für benachteiligte Personen anbieten
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte?
Förderbetrag: 150 € – 750 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte?
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 150 € – 750 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg