Fördergeber: Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleiner oder mittelständischer Rundfunkprogrammanbieter eine Produktion zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen entwickeln, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittelständische Rundfunkprogrammanbieter.
Die Förderquote beträgt 66.67 %.
Anträge sind zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Anbietergesellschaften und -gemeinschaften im Sinne von Artikel 25 Absatz 4 Satz 4 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG),Anbieter einschließlich Spartenanbieter undgenehmigte Zulieferer von Programmteilen oder Programmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Programme, die gefördert werden sollen, müssen inhaltlich überwiegend kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Themen behandeln,in der Regel Neu- und Eigenproduktionen sein, die inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig zu produzieren sind.
Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben,die Fördermittel vollständig in Bayern einsetzen unddas Programm oder den Programmteil erstmalig in Bayern ausstrahlen.
Eine spätere Verwertung außerhalb Bayerns ist möglich.
Nach Artikel 23 BayMG beauftragte Programme sind von der Förderung ausgeschlossen.
Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten, Leitungs- oder Satellitenkosten für die Zulieferung des Programms oder zur Einspeisung ins BK-Netz sowie technische Übertragungs- und Verbreitungskosten.
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Förderquote: 66.67 %.
Anträge sind zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen einzureichen.
Fördergeber ist Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Quelle: foerderdatenbank.de.
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