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Antrag möglichZuschuss

Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Wenn Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigter eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Abhängig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigten mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung Ihrer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (QualiScheck). Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr. Den QualiScheck bekommen Sie nicht für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei 100,00 EUR. Geringere Kosten werden nicht gefördert. Ihren Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme elektronisch über das Onlineformular im EDV -Begleitsystem Eureka RLP Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellt nach positiver Prüfung den QualiScheck aus. Sobald Sie den vollständigen Antrag im EDV -Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde geschickt haben, dürfen Sie sich für die Weiterbildung anmelden und daran teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht bedeutet, dass Sie die Förderung sicher erhalten. Sie tragen das finanzielle Risiko selbst und haben erst Anspruch auf den QualiScheck, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde. Nachdem Sie Ihre Weiterbildung abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten Ihren Erstattungsantrag und ein Teilnahmezertifikat, aus dem auch der Zeitraum der Weiterbildung hervorgeht, über das EDV -Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 1.500 €.

Frist und Status

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als abhängig Beschäftigte und Beschäftigter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Bildungsträger Ihrer Weiterbildungsmaßnahme muss offiziell akkreditiert sein.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss einen Bezug zu Ihrem ausgeübten Beruf haben und zur Verbesserung Ihrer Fach-, Methoden- und/oder Sozialkompetenzen beitragen.

Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.

Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten beziehungsweise Weiterbildungen von mindestens 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.

Sie müssen die Bildungsmaßnahme bis zum Ende der laufenden Förderperiode des ESF+ 2021–2027 vollständig abgeschlossen haben.

Sie können den QualiScheck nicht beantragen, wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder für ein Erststudium eingeschrieben sind.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Nichterwerbstätige, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin, Weiterbildungen, zu denen Sie sich bereits vor Übersendung des vollständigen Antrags angemeldet haben oder die Sie vor Übersendung des vollständigen Antrags bereits begonnen haben, Ihre Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks,Teilnahmezertifikat

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Häufige Fragen zu Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck

Wer kann Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck beantragen?

Abhängig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck?

Förderbetrag: 100 € – 1.500 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck beantragen?

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.

Wer ist Fördergeber von Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 1.500 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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