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Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Abhängig Beschäftigte können einen Zuschuss für individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Abhängig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigten mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung Ihrer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (QualiScheck). Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 1.500 EUR pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr. Den QualiScheck bekommen Sie nicht für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei 100,00 EUR. Geringere Kosten werden nicht gefördert. Ihren Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks stellen Sie bitte spätestens einen Monat vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem Eureka RLP Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellt nach positiver Prüfung den QualiScheck aus. Sobald Sie den vollständigen Antrag im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde geschickt haben, dürfen Sie sich für die Weiterbildung anmelden und daran teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht bedeutet, dass Sie die Förderung sicher erhalten. Sie tragen das finanzielle Risiko selbst und haben erst Anspruch auf den QualiScheck, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde. Nachdem Sie Ihre Weiterbildung abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten Ihren Erstattungsantrag und ein Teilnahmezertifikat, aus dem auch der Zeitraum der Weiterbildung hervorgeht, über das EDV-Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 1.500 €.

Frist und Status

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz.

Der Bildungsträger muss akkreditiert sein, und die Maßnahme muss berufsbezogen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks,Teilnahmezertifikat

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Häufige Fragen zu Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck

Wer kann Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck beantragen?

Abhängig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck?

Förderbetrag: 100 € – 1.500 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck beantragen?

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.

Wer ist Fördergeber von Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 1.500 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz