Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigter eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Abhängig Beschäftigte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 1.500 €.
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als abhängig Beschäftigte und Beschäftigter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Bildungsträger Ihrer Weiterbildungsmaßnahme muss offiziell akkreditiert sein.
Die Weiterbildungsmaßnahme muss einen Bezug zu Ihrem ausgeübten Beruf haben und zur Verbesserung Ihrer Fach-, Methoden- und/oder Sozialkompetenzen beitragen.
Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten beziehungsweise Weiterbildungen von mindestens 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.
Sie müssen die Bildungsmaßnahme bis zum Ende der laufenden Förderperiode des ESF+ 2021–2027 vollständig abgeschlossen haben.
Sie können den QualiScheck nicht beantragen, wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder für ein Erststudium eingeschrieben sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Nichterwerbstätige, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin, Weiterbildungen, zu denen Sie sich bereits vor Übersendung des vollständigen Antrags angemeldet haben oder die Sie vor Übersendung des vollständigen Antrags bereits begonnen haben, Ihre Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen sowie unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
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Förderbetrag: 100 € – 1.500 €. Förderquote: 60 %.
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingegangen sein.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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