VeröffentlichtZuschuss

Förderung aus dem Corona-Sondervermögen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landesregierung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Corona-Sondervermögen bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturelle Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Förderung aus dem Corona-Sondervermögen richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen und Projekte, die durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt wurden. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzumildern und die Handlungsfähigkeit der betroffenen Akteure zu sichern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung aus dem Corona-Sondervermögen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung aus dem Corona-Sondervermögen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung aus dem Corona-Sondervermögen

Wer kann Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beantragen?

Kulturelle Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen

Wer ist Fördergeber von Förderung aus dem Corona-Sondervermögen?

Fördergeber ist Landesregierung Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit