Förderung aus dem Corona-Sondervermögen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landesregierung Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Corona-Sondervermögen bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kulturelle Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung aus dem Corona-Sondervermögen
Wer kann Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beantragen?
Kulturelle Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, soziale Organisationen
Wer ist Fördergeber von Förderung aus dem Corona-Sondervermögen?
Fördergeber ist Landesregierung Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Sachsen-Anhalt
- → Fördermittel für Vereine
- → BNP Paribas Stiftung
- → Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)
- → Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“
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