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Förderung aus dem Corona-Sondervermögen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesregierung Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zur Unterstützung von Kulturschaffenden und Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung aus dem Corona-Sondervermögen richtet sich an Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe in Sachsen-Anhalt zu sichern und zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Förderung aus dem Corona-Sondervermögen

Wer kann Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beantragen?

Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Förderung aus dem Corona-Sondervermögen?

Fördergeber ist Landesregierung Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt