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Förderung aus dem Corona-Sondervermögen – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesregierung Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm fördert Maßnahmen zur Unterstützung von Kulturschaffenden und Einrichtungen während der Corona-Pandemie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Die Förderung aus dem Corona-Sondervermögen richtet sich an Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe in Sachsen-Anhalt zu sichern und zu fördern.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung aus dem Corona-Sondervermögen
Wer kann Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beantragen?
Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Förderung aus dem Corona-Sondervermögen?
Fördergeber ist Landesregierung Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.
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