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Förderung aus dem Corona-Sondervermögen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landesregierung Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verschiedene Zielgruppen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind..

Was wird gefördert?

Die Förderung aus dem Corona-Sondervermögen richtet sich an verschiedene Bereiche, die durch die Pandemie betroffen sind. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzumildern und die Handlungsfähigkeit der betroffenen Akteure zu sichern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung aus dem Corona-Sondervermögen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung aus dem Corona-Sondervermögen

Wer kann Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beantragen?

Verschiedene Zielgruppen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Wer ist Fördergeber von Förderung aus dem Corona-Sondervermögen?

Fördergeber ist Landesregierung Sachsen-Anhalt. Quelle: lvwa_sachsen_anhalt.

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