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Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zielgruppen sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Kommunen und Unternehmen. Das Programm deckt die Themen Energie & Klimaschutz sowie Wirtschaft & Innovation ab.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_energieforschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Wer kann Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms beantragen?

Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.

Wer ist Fördergeber von Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms zur Gruppe „bmwe_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit