Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BMWE fördert projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms
Wer kann Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms beantragen?
Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.
Wer ist Fördergeber von Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms zur Gruppe „bmwe_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit