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Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMWE fördert projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Gefördert werden Projekte zu Förderschwerpunkten wie Wind, Photovoltaik, Geothermie, Wasserstoffproduktion und -transport sowie Ressourceneffizienz.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

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Häufige Fragen zu Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Wer kann Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms beantragen?

Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.

Wer ist Fördergeber von Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms zur Gruppe „bmwe_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit