Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_energieforschung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Förderquote: 50 %.
Außerhalb spezifischer Calls besteht keine Befristung.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms zur Gruppe „bmwe_energieforschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →