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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in den Bereichen Energie und Umweltschutz in Wissenschaft und Forschung tätig sind oder Bildungsmaßnahmen in diesen Bereichen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) unterstützt Sie bei Projekten zu folgenden Schwerpunktthemen: Energieproduktion und Klimaschutz (Interaktion von erneuerbaren Energien, Energiewandlung und -speicherung, Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität, dazugehörende Querschnittsthemen, Kopplung von Sektoren),Energieverbrauch und Energieeffizienz (insbesondere Demonstration und Beratung, Untersuchungen zum Nutzerverhalten, Energieverbrauch in Kommunen und Hochschulen, nachhaltige Mobilität),Energieversorgung und Energiewirtschaft (zum Beispiel modellhafte Konzepte für Energieversorgung, -transport und -speicherung, Energiemanagement und Effizienzstrategien),Bildung und Ausbildung sowieÖffentlichkeitsarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Förderung wird normalerweise für maximal 3 Jahre gewährt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Antragstellung über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen mit dem Projekt keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke verfolgen oder Gewinne erzielen.Geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen den anschließenden Wissenstransfer und die praktische Anwendung einschließen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsteller und Kooperationspartner,Beschreibung des Vorhabens,Zeit- und Kostenplan,Zustimmung zu den Bedingungen der Förderung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH

Wer kann Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH beantragen?

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH?

Fördergeber ist Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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