Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die NRW.BANK unterstützt Projekte im Bereich Naturschutz mit finanziellen Mitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, Organisationen im Bereich Naturschutz.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)
Wer kann Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) beantragen?
Kommunen, Vereine, Organisationen im Bereich Naturschutz
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit