Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Förderung von Maßnahmen zum Schutz der Natur und Umwelt für Gemeinden, Naturparks und Naturschutzverbände.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 100.000 €.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Öffentlich-rechtliche bzw.
privatrechtliche Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Förderzwecks müssen erfüllt sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen
Förderbetrag: 2.500 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →