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Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Projekte im Bereich Naturschutz mit finanziellen Mitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, Organisationen im Bereich Naturschutz.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) der NRW.BANK bieten finanzielle Unterstützung für Projekte, die dem Naturschutz dienen. Ziel ist es, nachhaltige Maßnahmen zu fördern, die zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensräume beitragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

Wer kann Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) beantragen?

Kommunen, Vereine, Organisationen im Bereich Naturschutz

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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