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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Förderung von Maßnahmen zum Schutz der Natur und Umwelt für Gemeinden, Naturparks und Naturschutzverbände.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände und andere juristische Personen können Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die dem Schutz von Natur und Umwelt dienen. Gefördert werden Pläne, Gutachten, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Grunderwerb und Pacht sowie Artenschutzmaßnahmen. Die Zuschüsse betragen 50 bis 100% der förderfähigen Ausgaben, mit einer Bagatellgrenze von 2.500 € für Gemeinden und 500 € für andere Zuwendungsempfänger.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Öffentlich-rechtliche bzw.

privatrechtliche Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Förderzwecks müssen erfüllt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Pläne und Gutachten

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt

Wer kann Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt?

Förderbetrag: 2.500 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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