Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Kommunen können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen.
Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Wer kann Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen?
Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Kommunen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen