Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als Kommune inklusive regionale Versorgungsstrukturen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.
Das betreffende Grundstück muss sich in Ihrem Eigentum befinden oder durch ein langfristiges Pacht- beziehungsweise Mietverhältnis der kommunalen Nutzung unterliegen.
Ist der Nutzungszweck kommunalersetzend, sind auch Grundstücke Dritter förderfähig.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Bewilligung der Zuwendung beginnen.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die den öffentlichen Personennahverkehr betreffen, und Maßnahmen im schulischen Bereich.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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