Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Kommune inklusive regionale Versorgungsstrukturen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen (kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.
Das betreffende Grundstück muss sich in Ihrem Eigentum befinden oder durch ein langfristiges Pacht- beziehungsweise Mietverhältnis der kommunalen Nutzung unterliegen.
Ist der Nutzungszweck kommunalersetzend, sind auch Grundstücke Dritter förderfähig.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Bewilligung der Zuwendung beginnen.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die den öffentlichen Personennahverkehr betreffen, und Maßnahmen im schulischen Bereich.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Wer kann Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen?
Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen