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Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Kommunen können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft dabei, Barrieren im kommunalen Bereich zu beseitigen und gleichwertige und diskriminierungsfreie Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen. Sie erhalten die Förderung für Investitionen bei Baumaßnahmen sowie damit verbundene Ausstattungsinvestitionen und Dienstleistungen, die dem Abbau vorhandener Barrieren in Gebäuden und Einrichtungen dienen oder inklusive Begegnungsstätten für Menschen mit und ohne Behinderungen schaffen. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall von Maßnahmen, die überörtliche und überregionale Bedeutung haben, auch bis zu 90 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Hessen.

Es muss sich um kommunale beziehungsweise kommunalersetzende Investitionen handeln.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention

Wer kann Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen?

Anträge müssen bis zum 28. Februar eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen