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Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Kommunen bei der Finanzierung von Straßenausbaubeiträgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge der NRW.BANK bietet finanzielle Unterstützung für Kommunen, die in den Ausbau und die Instandhaltung von Straßen investieren möchten. Ziel ist es, die Infrastruktur zu verbessern und die Lebensqualität in den Gemeinden zu erhöhen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge

Wer kann Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge beantragen?

Kommunen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen