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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen. Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisung des Landes an die Kommunen, die die Förderung an die Beitragspflichtigen weitergeben. Im Rahmen des Beitragserhebungsverbotes nach § 8 KAG werden 100% der Beitragsausfälle gemäß Erstattungsverordnung erstattet. Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen an die NRW.BANK zu richten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2030. Anträge können bis max. 31.08.2030 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles Formular,Beschluss zur Durchführung der baulichen Maßnahme

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Häufige Fragen zu Förderung von Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Förderung von Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2030. Anträge können bis max. 31.08.2030 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Kommunaldarlehen
  • → Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier
  • → Moderne Sportstätte 2022

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. August 2030
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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