Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2030. Anträge können bis max. 31.08.2030 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. August 2030. Anträge können bis max. 31.08.2030 gestellt werden.
Fördergeber ist Land Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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