Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Darlehen und Bürgschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Europäischen Union mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als neu gegründetes Unternehmen erhalten Sie bis zu 3 Jahre nach Gründung keine Förderung.
Damit Ihr Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt werden kann, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafterinnen oder Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
Sie dürfen nur einmal die Beihilfe beantragen.
Es muss wahrscheinlich sein, dass der Ausfall Ihres Unternehmes eine soziale Härte darstellt, ein Marktversagen bewirkt oder negative Auswirkungen auf die Agrarstruktur der Region hat.
Mindestens ein Mitglied Ihrer Unternehmensleitung muss aufgrund seiner Ausbildung oder angemessener Berufserfahrung eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Unternehmens gewährleisten.
Wenn Sie überwiegend auf gepachteten Flächen als Pächterin oder Pächter wirtschaften, müssen Sie Nutzungsverhältnisse von angemessener Dauer (in der Regel 12 Jahre) für mindestens 70 Prozent der gepachteten Flächen nachweisen.
Dies kann durch Vorlage entsprechender Verträge oder auf andere geeignete Weise geschehen.
Des Weiteren müssen Sie jeweils die spezifischen Voraussetzungen für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen beachten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Beratungsgespräch,Nachweise über wirtschaftliche Schwierigkeiten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Wer kann Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017) beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)?
Förderbetrag: 20.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 1.500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen | Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen