VeröffentlichtDarlehen | Bürgschaft

Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Darlehen und Bürgschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Gewährung eines Darlehens, im Fall von Umstrukturierungsbeihilfen auch durch einen Zinszuschuss oder eine Bürgschaft. Darüber hinaus erhalten Sie auch eine Förderung, wenn Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten ist, Sie aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Bürgschaft. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,5 Millionen für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 18 Monaten sowie Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu EUR 500.000 für eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme, bei Rettungsbeihilfen bis zu EUR 1,2 Millionen, vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu EUR 400.000. Der Mindestbetrag liegt jeweils bei EUR 20.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Es gelten spezifische Voraussetzungen für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Beratungsgespräch,Nachweise über wirtschaftliche Schwierigkeiten

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)

Wer kann Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017) beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)?

Förderbetrag: 20.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 1.500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen | Bürgschaft
Förderregion
Sachsen