Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Darlehen und Bürgschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 1.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Es gelten spezifische Voraussetzungen für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Beratungsgespräch,Nachweise über wirtschaftliche Schwierigkeiten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Wer kann Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017) beantragen?
landwirtschaftliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)?
Förderbetrag: 20.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 1.500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen | Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen