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Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von energetisch hochwertigen Modernisierungen von Mietwohnraum für Mieter mit geringem Einkommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Mieter mit geringem Einkommen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) bietet Zuschüsse für die energetische Modernisierung von Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt ergänzend zu einer Förderung nach der BEG WG in der Kreditvariante (KfW-Programm 261). Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben für Modernisierungen, maximal 640 EUR/qm Wohnfläche. Für energetisch hochwertige Modernisierungen können bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 640 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Förderung nur für energetisch hochwertige Modernisierungen von Mietwohnraum.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)

Wer kann Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) beantragen?

Mieter mit geringem Einkommen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)?

Förderbetrag: bis 640 €. Förderquote: 35 %.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)?

Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 640 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit