Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von energetisch hochwertigen Modernisierungen von Mietwohnraum für Mieter mit geringem Einkommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Mieter mit geringem Einkommen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 640 €.
Frist und Status
Antragstellung mit Blick auf die Modernisierung ist förderunschädlich) oder ein Baudenkmal sein oder nach Bestätigung der zuständigen Stelle zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Förderung nur für energetisch hochwertige Modernisierungen von Mietwohnraum.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)
Wer kann Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) beantragen?
Mieter mit geringem Einkommen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)?
Förderbetrag: bis 640 €. Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) beantragen?
Antragstellung mit Blick auf die Modernisierung ist förderunschädlich) oder ein Baudenkmal sein oder nach Bestätigung der zuständigen Stelle zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählen
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 640 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen