Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschuss zur Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Antragstellung? Aufgrund der hohen Inanspruchnahme können aktuell keine weiteren Anträge entgegengenommen werden
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Wer kann Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beantragen?
Antragstellung? Aufgrund der hohen Inanspruchnahme können aktuell keine weiteren Anträge entgegengenommen werden
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen