VeröffentlichtZuschuss

Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuschuss zur Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie zur Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen, wie z. B. Markteinführungsdarlehen oder SAB Sachsenkredit Universal, ist zulässig, sofern diese ergänzend in Anspruch genommen werden.

Frist und Status

Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Wer kann Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beantragen?

Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

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