VeröffentlichtZuschuss
Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuschuss zur Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm bietet Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie zur Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen, wie z. B. Markteinführungsdarlehen oder SAB Sachsenkredit Universal, ist zulässig, sofern diese ergänzend in Anspruch genommen werden.
Frist und Status
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Wer kann Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beantragen?
Unternehmen
Bis wann kann man Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beantragen?
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit