Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Landwirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 5.000.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023
Wer kann Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 beantragen?
Unternehmen im Bereich Landwirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023?
Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen