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Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Landwirtschaft.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern. Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung, zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus, in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie in die Anlage von Agroforstsystemen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023

Wer kann Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 beantragen?

Unternehmen im Bereich Landwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023?

Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen