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Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen im Bereich Landwirtschaft.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern. Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung, zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus, in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie in die Anlage von Agroforstsystemen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023

Wer kann Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 beantragen?

Unternehmen im Bereich Landwirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023?

Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen