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Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB (Sachsen-Anhaltische Investitionsbank)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Organisationen in Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt investive und nicht-investive Vorhaben zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen durch einen Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren, die Verbesserung der Abfallbewirtschaftung sowie nichtinvestive Maßnahmen zur Sensibilisierung und Akzeptanzsteigerung.

Frist und Status

Antragstellung ausgeschlossen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sachsen-Anhaltische Investitionsbank).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026

Wer kann Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 beantragen?

Unternehmen und Organisationen in Sachsen

Bis wann kann man Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 beantragen?

Antragstellung ausgeschlossen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026?

Fördergeber ist SAB (Sachsen-Anhaltische Investitionsbank). Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen