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Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB (Sachsen-Anhaltische Investitionsbank)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Organisationen in Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt investive und nicht-investive Vorhaben zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen durch einen Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren, die Verbesserung der Abfallbewirtschaftung sowie nichtinvestive Maßnahmen zur Sensibilisierung und Akzeptanzsteigerung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sachsen-Anhaltische Investitionsbank).

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026

Wer kann Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 beantragen?

Unternehmen und Organisationen in Sachsen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026?

Fördergeber ist SAB (Sachsen-Anhaltische Investitionsbank). Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen