Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Saarland fördert finanzschwache Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.
Antragsberechtigt sind: finanzschwache Kommunen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen (gemäß abgestimmtem Modell), sowie deren Unternehmen mit ausschließlich kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes und der dazu von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung.
Sie haben nach dem 30.6.2017 mit den Investitionen begonnen.
Falls Sie vor dem 1.7.2017 begonnen haben, Ihre Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen ist, erhalten Sie die Förderung, wenn es sich um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt.
Die Errichtung eines Ersatzbaus ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt, der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
Für geförderte Gebäude/Gebäudebestandteile müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren einhalten.
Wenn Sie Schulgebäude erweitern, muss dies zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenfinanzschwache Kommunen
Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 90 %.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →