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Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Saarland fördert finanzschwache Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: finanzschwache Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Investitionen in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden oder für den Ersatzneubau von Schulen, Ausstattung von Schulgebäuden (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen), ergänzende Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Schulgebäuden, Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte), vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler. Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 40.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Wer kann Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) beantragen?

finanzschwache Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)?

Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 40.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland