Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Saarland fördert finanzschwache Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: finanzschwache Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen (gemäß abgestimmtem Modell), sowie deren Unternehmen mit ausschließlich kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes und der dazu von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung.
Sie haben nach dem 30.6.2017 mit den Investitionen begonnen.
Falls Sie vor dem 1.7.2017 begonnen haben, Ihre Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen ist, erhalten Sie die Förderung, wenn es sich um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt.
Die Errichtung eines Ersatzbaus ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt, der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
Für geförderte Gebäude/Gebäudebestandteile müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren einhalten.
Wenn Sie Schulgebäude erweitern, muss dies zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)
Wer kann Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) beantragen?
finanzschwache Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)?
Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 40.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Saarland