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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Saarland fördert finanzschwache Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: finanzschwache Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Investitionen in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden oder für den Ersatzneubau von Schulen, Ausstattung von Schulgebäuden (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen), ergänzende Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Schulgebäuden, Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte), vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler. Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 40.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 40.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen (gemäß abgestimmtem Modell), sowie deren Unternehmen mit ausschließlich kommunaler Beteiligung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes und der dazu von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung.

Sie haben nach dem 30.6.2017 mit den Investitionen begonnen.

Falls Sie vor dem 1.7.2017 begonnen haben, Ihre Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen ist, erhalten Sie die Förderung, wenn es sich um selbstständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt.

Die Errichtung eines Ersatzbaus ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt, der Ersatzneubau nach Art und Funktion den Bestandsbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.

Für geförderte Gebäude/Gebäudebestandteile müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren einhalten.

Wenn Sie Schulgebäude erweitern, muss dies zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Wer kann Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) beantragen?

finanzschwache Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)?

Förderbetrag: ab 40.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 40.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland

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