Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Die Förderung entlastet Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende der Gesundheitsfachberufe von der Zahlung des Schulgeldes.
Antragsberechtigt sind: Träger von Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe und deren Schüler/Auszubildende.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.045 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
Die Teilnehmerzahl für neue Ausbildungskurse darf sich nicht wesentlich erhöhen.
Der Ausbildungsträger verzichtet in Höhe der Zuwendung auf die Schulgeldzahlung.
Er erstattet ab dem 01.01.2021 vereinnahmtes Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung.
Der Träger hat das Schulgeld seit dem 01.09.2018 bis zum 31.12.2020 nicht erhöht.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe und deren Schüler/Auszubildende
Förderbetrag: bis 3.045 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.
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