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Antrag möglichZuschuss

Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Die Förderung entlastet Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende der Gesundheitsfachberufe von der Zahlung des Schulgeldes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe und deren Schüler/Auszubildende.

Was wird gefördert?

Träger von staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technische Assistenz und medizinisch-technische Assistenz können Zuschüsse beantragen, um das Schulgeld für ihre Schüler und Auszubildenden zu erstatten. Die Förderung beträgt 100% des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgelds. Anträge müssen bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.045 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Teilnehmerzahl für neue Ausbildungskurse darf sich nicht wesentlich erhöhen.

Der Ausbildungsträger verzichtet in Höhe der Zuwendung auf die Schulgeldzahlung.

Er erstattet ab dem 01.01.2021 vereinnahmtes Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung.

Der Träger hat das Schulgeld seit dem 01.09.2018 bis zum 31.12.2020 nicht erhöht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis über die Schulgeldzahlung

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Häufige Fragen zu Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen

Wer kann Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen beantragen?

Träger von Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe und deren Schüler/Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen?

Förderbetrag: bis 3.045 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge müssen bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Kommunaldarlehen
  • → Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier
  • → Moderne Sportstätte 2022

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.045 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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