Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Ärztinnen und Ärzte können Zuschüsse zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte, medizinische Versorgungszentren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 60.000 €.
Frist und Status
Antrag maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen und bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre sind.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
Wer kann Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte beantragen?
Ärztinnen und Ärzte, medizinische Versorgungszentren
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte?
Förderbetrag: 500 € – 60.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte beantragen?
Antrag maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 60.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen