VeröffentlichtZuschuss

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Ärztinnen und Ärzte können Zuschüsse zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte, medizinische Versorgungszentren.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Ärztin oder Arzt bei Vorhaben zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen diese durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Gefördert wird die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen, die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Versorgungszentren, die Errichtung einer Lehrpraxis, die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten während der Praxisphase, die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs, die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin, der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 60.000 €.

Frist und Status

Antrag maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen und bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre sind.

Erforderliche Unterlagen

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

Wer kann Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte beantragen?

Ärztinnen und Ärzte, medizinische Versorgungszentren

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte?

Förderbetrag: 500 € – 60.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte beantragen?

Antrag maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 60.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen