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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Elektromobilitätskonzepten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH (NOW)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Zuschüsse für Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie den Aufbau elektromobiler Fahrzeugflotten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte, das Flottenprogramm für Elektrofahrzeuge und Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen. Die Förderart ist ein Zuschuss, wobei bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben für Elektromobilitätskonzepte und bis zu 90% für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden können. Die Antragstellung erfolgt in Form von Aufrufen zur Antragseinreichung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH (NOW).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen die Ergebnisse der Elektromobilitätskonzepte dem Fördergeber zur Verfügung stellen, einen konkreten Umsetzungsplan vorlegen und die geförderten Fahrzeuge mit erneuerbarer Energie betreiben.

Zudem müssen sie mindestens 24 Monate Eigentümer der Fahrzeuge sein und die Höchstgrenze für den Netto-Listenpreis einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Umsetzungs-/Maßnahmenplan,Kooperationsvereinbarung (bei Verbundprojekten)

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Häufige Fragen zu Förderung von Elektromobilitätskonzepten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Wer kann Förderung von Elektromobilitätskonzepten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen?

juristische Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Elektromobilitätskonzepten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung von Elektromobilitätskonzepten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Elektromobilitätskonzepten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben?

Fördergeber ist Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH (NOW). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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