Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz sowie im Bereich Energie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 300.000 €.
Frist und Status
Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Antragsberechtigt für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Die Förderung muss der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen dienen.
Sie dürfen nicht zur Durchführung der Maßnahme gesetzlich verpflichtet sein.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)
Wer kann Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)?
Förderbetrag: 4.000 € – 300.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) beantragen?
Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können jederzeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 4.000 € – 300.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen