Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz sowie im Bereich Energie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 300.000 €.
Frist und Status
Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)
Wer kann Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)?
Förderbetrag: 4.000 € – 300.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) beantragen?
Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können jederzeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 4.000 € – 300.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen