Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz sowie im Bereich Energie.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 300.000 €.
Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Antragsberechtigt für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Die Förderung muss der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen dienen.
Sie dürfen nicht zur Durchführung der Maßnahme gesetzlich verpflichtet sein.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 4.000 € – 300.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
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