Wohnraumförderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Land Brandenburg gewährt Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung und Modernisierung von generationsgerechten Mietwohnungen sowie für den barrierefreien Umbau.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende, Personen in sozialen Notlagen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von mindestens 500 Euro je Quadratmeter verbunden sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung
Wer kann Wohnraumförderung beantragen?
Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende, Personen in sozialen Notlagen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung?
Förderbetrag: ab 500 €.
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit