VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Wohnraumförderung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Land Brandenburg gewährt Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung und Modernisierung von generationsgerechten Mietwohnungen sowie für den barrierefreien Umbau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende, Personen in sozialen Notlagen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg gewährt Darlehen und Zuschüsse für die Schaffung (beziehungsweise Modernisierung und Instandsetzung) von generationsgerechten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten. Auch für den nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen stellt das Land Zuschüsse und Darlehen bereit. Für die Förderung werden insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen berücksichtigt. Darüber hinaus stehen neue Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter und weitere innovative Formen des Zusammenlebens im Fokus. Für Menschen mit schweren Mobilitätsbehinderungen können in vorhandenen Mietwohnungen der barrierefreie Umbau der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von mindestens 500 Euro je Quadratmeter verbunden sind.

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung

Wer kann Wohnraumförderung beantragen?

Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende, Personen in sozialen Notlagen

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung?

Förderbetrag: ab 500 €.

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: mil_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bundesweit