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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Umweltstationen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen

Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Umweltstation Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt staatlich anerkannte Umweltstationen, die Sie als deren Träger ohne Zuwendungen nicht oder oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten könnten. Sie erhalten die Förderung für Ihre Bildungsangebote im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der sogenannten Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB beträgt bis zu EUR 30.000 je Umweltstation, sofern die Gesamtsumme der für die Bildungsarbeit BNE/UB IhrerUmweltstation im Bewilligungszeitraum getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der mit der Bildungsarbeit BNE/UB im Zusammenhang stehenden Einnahmen den Betrag von EUR 30.000 erreicht oder überschreitet. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr an die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (zum Beispiel Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig anerkannte Organisationen), sofern sie Träger einer anerkannten Umweltstation sind.

Die Förderung von Umweltstationen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.

Die Bildungsangebote Ihrer Umweltstation müssen am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgerichtet sein, faktisches Wissen zur Nachhaltigkeit vermitteln sowie Fähigkeiten und Kompetenzen fördern, um eine gesellschaftliche Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten.

Ihre Umweltstation muss staatlich anerkannt sein.

Dazu muss sie unter anderem folgende Kriterien erfüllen: Sie stellen sicher, dass das Bildungs- und Leistungsangebot Ihrer Umweltstation kontinuierlich im Verlauf eines Jahres für die Öffentlichkeit nutzbar ist.

Ihre Umweltstation verfügt über ein ausführliches und aussagekräftiges pädagogisches Konzept, um hochwertige BNE zum Beispiel in Form von Seminaren, Tagungen, Exkursionen, Ausstellungen und weiterer zielgruppen- und milieuorientierter Veranstaltungen anzubieten.

Die Bildungsarbeit Ihrer Umweltstation muss in ihrem Themen- und Zielgruppen-Bezug sowie hinsichtlich Veranstaltungsformaten ein möglichst breites Spektrum anbieten.

Sie streben an, auf dem gesamten Gelände Ihrer Umweltstation einen möglichst barrierefreier Zugang zu Umweltbildungselementen und Infostellen einzurichten.

Nicht gefördert werden Umweltstationen beziehungsweise die von ihr durchgeführten Veranstaltungen, die von der Scientology -Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Umweltstationen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Umweltstationen

Wer kann Förderprogramm Umweltstationen beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Umweltstationen?

Förderbetrag: bis 30.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Umweltstationen beantragen?

Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Umweltstationen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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