Förderprogramm Umweltstationen – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung für staatlich anerkannte Umweltstationen zur Durchführung von Bildungsarbeit im Bereich nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, sofern sie Träger einer anerkannten Umweltstation sind.
Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Umweltstationen
Wer kann Förderprogramm Umweltstationen beantragen?
Bildungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Umweltstationen?
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Bis wann kann man Förderprogramm Umweltstationen beantragen?
Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Umweltstationen?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern