Fördergeber: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die DBU fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Vereine, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 400.000 €.
Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dbu_umweltschutz“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenVereine, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderbetrag: 100.000 € – 400.000 €. Förderquote: 50 %.
Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber ist Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Projektförderung Umweltschutz zur Gruppe „dbu_umweltschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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