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Förderprogramm Umweltschutz – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Förderthemen: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln, nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln, Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter, klima- und ressourcenschonendes Bauen, Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten, Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die DBU präferiert eine zweistufige Antragstellung. Zunächst wird eine Projektskizze über das Online-Portal eingereicht. Bei Übereinstimmung Ihrer Projektidee mit dem Förderzweck und den Fördermöglichkeiten ist es möglich, einen auf Ihrer Projektskizze aufbauenden Förderantrag einzureichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „dbu_umweltschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Umweltschutz

Wer kann Förderprogramm Umweltschutz beantragen?

Vereine, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Umweltschutz?

Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Umweltschutz beantragen?

Antragstellung fortlaufend möglich

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Umweltschutz?

Fördergeber ist Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Förderprogramm Umweltschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Umweltschutz zur Gruppe „dbu_umweltschutz". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit