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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in Asylverfahrensberatungsstellen,dezentralen Beschwerdestellen,psychosozialen Erstberatungsstellen,Rückkehrberatungsstellen,regionalen Beratungsstellen,psychosozialen Zentren. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig. Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 53.300 € – 82.900 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Bescheid der Finanzverwaltung, der eine Anerkennung Ihrer Gemeinnützigkeit für den Förderzeitraum umfasst, vorlegen.Das Personal in Ihrer Einrichtung muss über einschlägige fachliche Abschlüsse verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid der Finanzverwaltung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Förderprogramm Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: 53.300 € – 82.900 €.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
53.300 € – 82.900 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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