Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: staatliche und nichtstaatliche Organisationen, freie Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, Kreise und kreisfreie Städte.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind: die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holsteins und ihre Mitgliedsorganisationen,Migrantenorganisationen,Kreise und kreisfreie Städte sowiesonstige Projektträger, die über besondere Erfahrungen in dem förderfähigen Bereich verfügen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben hauptsächlich in Schleswig-Holstein durchführen.
Die Adressaten müssen in Schleswig-Holstein wohnen oder dort ihren Sitz haben.Sie müssen ein Controlling auf der Grundlage des aktuellen Rahmenkonzepts durchführen.Sie müssen Personalstellen schaffen, die mindestens dem Umfang von 0,5 Stellenanteilen einer Vollzeitstelle entsprechen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen, freie Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, Kreise und kreisfreie Städte
Förderquote: 90 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.
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