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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Rückkehrberatung und Reintegration – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatliche und nichtstaatliche Organisationen, freie Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, Kreise und kreisfreie Städte.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als staatliche und nichtstaatliche Organisation bei regionalen Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sowie rückkehrvorbereitenden Maßnahmen. Die Förderung erhalten Sie im Bereich der Rückkehrberatung unter anderem für die konkrete Einzelfallberatung und Begleitung von Betroffenen im Bereich der freiwilligen Rückkehr sowie die Gewährung von Einzelhilfen,die Information potenzieller Rückkehrer und Rückkehrerinnen über die Situation im Herkunftsland,die Mitwirkung bei der Organisation der Rückreise,die Durchführung landesweiter Anleitungs- und Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema freiwillige Rückkehr. Die Förderung erhalten Sie bei Reintegrationsprojekten vor allem für die gemeinsame Entwicklung von Perspektiven für die Reintegration im Herkunftsland,die Beratung zur nachhaltigen Wiedereingliederung im Herkunftsland,den Verweis an Beratungsstellen im Herkunftsland,den Aufbau von Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartnern vor Ort im Herkunftsland im Hinblick auf bereits bestehende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten,Qualifizierungsmaßnahmen für die Selbstständigkeit oder den beruflichen Wiedereinstieg in den Herkunftsländern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Sie erhalten die Bewilligung grundsätzlich für ein Kalenderjahr, bei einem Folgeantrag können Sie mit der Maßnahme vorzeitig beginnen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind: die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holsteins und ihre Mitgliedsorganisationen,Migrantenorganisationen,Kreise und kreisfreie Städte sowiesonstige Projektträger, die über besondere Erfahrungen in dem förderfähigen Bereich verfügen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben hauptsächlich in Schleswig-Holstein durchführen.

Die Adressaten müssen in Schleswig-Holstein wohnen oder dort ihren Sitz haben.Sie müssen ein Controlling auf der Grundlage des aktuellen Rahmenkonzepts durchführen.Sie müssen Personalstellen schaffen, die mindestens dem Umfang von 0,5 Stellenanteilen einer Vollzeitstelle entsprechen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Rückkehrberatung und Reintegration"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Rückkehrberatung und Reintegration

Wer kann Förderprogramm Rückkehrberatung und Reintegration beantragen?

staatliche und nichtstaatliche Organisationen, freie Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, Kreise und kreisfreie Städte

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Rückkehrberatung und Reintegration?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Rückkehrberatung und Reintegration beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Rückkehrberatung und Reintegration?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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