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Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Unternehmen können Zuschüsse für den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanschlüssen beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen: Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche, multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße, Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen an Gleisanschlüssen einschließlich Anschlussweichen sowie für Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten und für Maßnahmen an multifunktionalen Anlagen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu 10 EUR /Tonne beziehungsweise 40 EUR /1.000 Tonnenkilometer pro Jahr.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_gleisanschluss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.

Der Gleisanschluss muss sich im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens befinden und eine Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über das Frachtvolumen,Gesamtfinanzierungsnachweis

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Häufige Fragen zu Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)

Wer kann Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)?

Förderbetrag: ab 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) zur Gruppe „bmv_gleisanschluss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit