Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanschlüssen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_gleisanschluss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.
Der Gleisanschluss muss sich im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens befinden und eine Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Frachtvolumen,Gesamtfinanzierungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)
Wer kann Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)?
Förderbetrag: ab 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie) zur Gruppe „bmv_gleisanschluss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit