Förderprogramm Naturschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zum Schutz der Natur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks gewährleisten.
Sie müssen außerdem die Zweckbindungsfristen beachten: Für beschaffte Gegenstände gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren, für Investitionen eine von 25 Jahren.
Handelt es sich um Grunderwerb, ist die Zweckbindung zeitlich unbegrenzt.
Erforderliche Unterlagen
- Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten,Durchführungsplan
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Naturschutz"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Naturschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Naturschutz
Wer kann Förderprogramm Naturschutz beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturschutz?
Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Naturschutz beantragen?
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturschutz?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 100.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen