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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Naturschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zum Schutz der Natur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen..

Was wird gefördert?

Um das Landesnaturschutzgesetz zu verwirklichen und internationale ökologische Regelungen und Vorgaben durchzuführen, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Sie bei Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen. Sie erhalten die Förderung für Pläne und Gutachten, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Grunderwerb, Pacht, Betreuung von Naturschutzgebieten sowie Artenschutzmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 bis 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt bei EUR 2.500, bei sonstigen Zuwendungsempfängern bei EUR 500,00. Sie können als Kreis oder kreisfreie Stadt auch pauschalierte jährliche Landesmittel in Höhe von EUR 50.000 bis EUR 100.000 für kleinere Maßnahmen erhalten. Mit Ihrer Antragstellung müssen Sie eine Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten sowie einen Durchführungsplan einreichen. Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks gewährleisten.

Sie müssen außerdem die Zweckbindungsfristen beachten: Für beschaffte Gegenstände gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren, für Investitionen eine von 25 Jahren.

Handelt es sich um Grunderwerb, ist die Zweckbindung zeitlich unbegrenzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten,Durchführungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Naturschutz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Naturschutz

Wer kann Förderprogramm Naturschutz beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturschutz?

Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Naturschutz beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur
  • → Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr
  • → NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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