Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zum Schutz der Natur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen..
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks gewährleisten.
Sie müssen außerdem die Zweckbindungsfristen beachten: Für beschaffte Gegenstände gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren, für Investitionen eine von 25 Jahren.
Handelt es sich um Grunderwerb, ist die Zweckbindung zeitlich unbegrenzt.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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