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Förderprogramm Naturschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderung von Maßnahmen zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen..

Was wird gefördert?

Um das Landesnaturschutzgesetz zu verwirklichen und internationale ökologische Regelungen und Vorgaben durchzuführen, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Sie bei Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen. Sie erhalten die Förderung für Pläne und Gutachten, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Grunderwerb, Pacht, Betreuung von Naturschutzgebieten sowie Artenschutzmaßnahmen. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 bis 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt bei EUR 2.500, bei sonstigen Zuwendungsempfängern bei EUR 500,00. Sie können als Kreis oder kreisfreie Stadt auch pauschalierte jährliche Landesmittel in Höhe von EUR 50.000 bis EUR 100.000 für kleinere Maßnahmen erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die eine langfristige Sicherung des Zuwendungszwecks gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten,Durchführungsplan

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Naturschutz

Wer kann Förderprogramm Naturschutz beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Träger von Naturparks, anerkannte Naturschutzverbände, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturschutz?

Förderbetrag: 500 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Naturschutz beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturschutz?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen