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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Betreuungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um die soziale, wirtschaftliche und ökologische Leistung Ihres Waldbesitzes zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen, die sich auf folgende nicht der Holzvermarktung zuzurechnende forstwirtschaftliche Maßnahmen erstrecken: Wirtschaftsplanung,biologische Produktion,technische Produktion,Förderung der Biodiversität im Wald. Die Betreuungsdienstleistungen erfolgen unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und berücksichtigen langfristige Klimaveränderungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in Abhängigkeit von der Größe und dem Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes 30 bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt beziehungsweise deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Forstfläche muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Die Betreuungsleistungen müssen dem Leistungsverzeichnis (Anlage der Richtlinie) entsprechen.Das Gültigkeitsdatum des vorliegenden Forsteinrichtungswerks darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.Die Betreuungsdienstleistungen müssen Sie durch fachkundiges Personal erbringen lassen (eigenes Personal oder beauftragte Dritte).Werden die Betreuungsdienstleistungen durch Ihr eigenes Personal erbracht, müssen Sie schriftlich erklären, dass das Personal unparteiisch ist und dass kein Interessenkonflikt besteht.

Beauftragen Sie Dritte, müssen diese erklären, dass sie unparteiisch sind und kein Interessenkonflikt besteht.

Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz werden nicht gefördert.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Wer kann Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen beantragen?

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen?

Förderbetrag: ab 2.000 €. Förderquote: 30 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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