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Förderprogramm Messen und Ausstellungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen und überregionalen, auf internationale Märkte ausgerichteten Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Dazu gehören auch Präsenzteilnahmen an hybriden Messen und Ausstellungen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Standflächenmiete sowie alle mit der Messe verbundenen und vom Messeveranstalter direkt in Rechnung gestellten Dienstleistungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen bis zu 50 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000. Als Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als 5 Jahre ist und sich auf einem Messestand oder auf einer Ausstellung präsentiert, können Sie alternativ eine pauschale Start-up-Förderung in Höhe von EUR 2.000 erhalten, falls die Standardförderung unter diesem Betrag liegen würde. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000. Sie können mit Ihrem Unternehmen pro Kalenderjahr eine Förderung für höchstens 3 Messeteilnahmen erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 6.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Messen und Ausstellungen

Wer kann Förderprogramm Messen und Ausstellungen beantragen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Messen und Ausstellungen?

Förderbetrag: 1.000 € – 6.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Messen und Ausstellungen?

Fördergeber ist Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 6.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern