Förderprogramm Messen und Ausstellungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen an einer internationalen oder international ausgerichteten Messe teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 6.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Unternehmen im Haupterwerb betreiben.
In begründeten Aunahmefällen können Sie eine einzelbetriebliche Messeförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern außerhalb des deutschen Gemeinschaftsstandes für Messen und Ausstellungen, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes gelistet sind, erhalten.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien und ähnliche soziale Einrichtungen, Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Rechts- und Patentanwaltschaften, Notariate sowie sonstige rechtsberatende Berufe Wirtschafts- und Buchprüfungen, Steuerberatungen sowie sonstige steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Maklerbüros sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Galerien, Autohäuser, Tankstellen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Detekteien, gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, Unternehmen der Bereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Vereine sowie Antragstellerinnen und Antragsteller, die das Unternehmen nicht im Haupterwerb betreiben.
Weiterhin erhalten Sie die Förderung nicht für die Teilnahme an regionalen Messen, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, an Verkaufsausstellungen und Events mit Marktcharakter sowie an virtuellen Messen und Ausstellungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Messen und Ausstellungen
Wer kann Förderprogramm Messen und Ausstellungen beantragen?
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Messen und Ausstellungen?
Förderbetrag: 1.000 € – 6.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Messen und Ausstellungen?
Fördergeber ist Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 6.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern