Förderprogramm Messen und Ausstellungen – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 6.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Messen und Ausstellungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Messen und Ausstellungen
Wer kann Förderprogramm Messen und Ausstellungen beantragen?
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Messen und Ausstellungen?
Förderbetrag: 1.000 € – 6.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Messen und Ausstellungen?
Fördergeber ist Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 6.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern