Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen investieren, die das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall im Hinblick auf den Umweltschutz verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 75.000 €.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Institutionen, die mit Hochschulen kooperieren.
Große Unternehmen oder Kommunen können Anträge stellen, wenn dafür Mittel aus dem Haushalt des Landes zur Verfügung stehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich nachweislich positiv auf das Klima auswirken: Bei Vorhaben zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren oder besserer Ressourceneffizienz muss eine deutliche Reduzierung von Treibhausgasen nachgewiesen werden, beispielsweise durch erhebliche Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien und Rohstoffe, die über bestehende Standards hinausgeht.Bei Forschungs-, Entwicklungs- und Technologietransfervorhaben muss die deutliche Reduzierung von Rohstoffen auf Basis fossilen Kohlenstoffs oder ein gegenüber dem Branchenüblichen erheblich gesteigerter Einsatz von Recyclingmaterialien im Fokus stehen und über das rechtlich vorgegebene Maß hinausgehen.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Förderbetrag: ab 75.000 €. Förderquote: 70 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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