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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen investieren, die das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall im Hinblick auf den Umweltschutz verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei anwendungsorientierten Forschungsvorhaben für die Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) sowie bei Investitionen in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in Ihre unternehmerische Praxis. Sie bekommen die Förderung für innovative Projekte beispielsweise aus folgenden Bereichen: ressourceneffizientes Produktdesign, Produktionsverfahren, Geschäftsmodelle,Schadstoffabtrennung mit dem Ziel der Verwertung bislang beseitigter Abfälle,bessere Trennverfahren gegenüber dem Branchenüblichen mit dem Ziel der Steigerung von Recyclingquoten beziehungsweise der höherwertigen Verwertung,Abfallaufbereitungsverfahren zur hochwertigen Verwertung,Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungsinstituten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für industrielle Forschung und für Durchführbarkeitsstudien grundsätzlich 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen 60 Prozent und bei kleinen Unternehmen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,für experimentelle Entwicklung grundsätzlich bis zu 25 Prozent, bei mittleren Unternehmen 35 Prozent und bei kleinen Unternehmen 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei experimenteller Entwicklung kann die Förderhöhe unter bestimmten Bedingungen auf maximal 60 Prozent erhöht werden und bei industrieller Forschung auf maximal 80 Prozent. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionen, die über EU-Normen für den Umweltschutz hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern, grundsätzlich maximal 40 Prozent, bei mittleren Unternehmen maximal 50 Prozent und bei kleinen Unternehmen maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,Investitionen für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall grundsätzlich maximal 35 Prozent, bei mittleren Unternehmen maximal 45 Prozent und bei kleinen Unternehmen maximal 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 75.000 betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Nach Prüfung und positiver Einschätzung Ihres Projektvorschlags können Sie in der 2. Stufe einen Förderantrag stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 75.000 €.

Frist und Status

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Institutionen, die mit Hochschulen kooperieren.

Große Unternehmen oder Kommunen können Anträge stellen, wenn dafür Mittel aus dem Haushalt des Landes zur Verfügung stehen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss sich nachweislich positiv auf das Klima auswirken: Bei Vorhaben zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren oder besserer Ressourceneffizienz muss eine deutliche Reduzierung von Treibhausgasen nachgewiesen werden, beispielsweise durch erhebliche Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien und Rohstoffe, die über bestehende Standards hinausgeht.Bei Forschungs-, Entwicklungs- und Technologietransfervorhaben muss die deutliche Reduzierung von Rohstoffen auf Basis fossilen Kohlenstoffs oder ein gegenüber dem Branchenüblichen erheblich gesteigerter Einsatz von Recyclingmaterialien im Fokus stehen und über das rechtlich vorgegebene Maß hinausgehen.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)

Wer kann Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL) beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)?

Förderbetrag: ab 75.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL) beantragen?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 75.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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