Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuschuss für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen zur Verbesserung der Wertschöpfung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist die Vorlage eines vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bestätigten Projektplans.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft
Wer kann Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft beantragen?
Kultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen