Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschuss für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen zur Verbesserung der Wertschöpfung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Antragstellung? Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist die Vorlage eines vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bestätigten Projektplans.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft
Wer kann Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft beantragen?
Kultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft beantragen?
Antragstellung? Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen