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Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuschuss für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen zur Verbesserung der Wertschöpfung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen mit Zuschüssen von bis zu 90 % für Anreize zur cross-sektoralen Zusammenarbeit und Innovationsprozesse in modellhaften Branchenprojekten. Gefördert werden Personalausgaben, Sachausgaben und Fremdleistungen, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind. Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. sowie ordentliche Mitglieder, die als juristische Person organisiert sind, können Anträge stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung ist die Vorlage eines vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bestätigten Projektplans.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft

Wer kann Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft beantragen?

Kultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft?

Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft?

Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen