Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Zuschuss für kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen zur Verbesserung der Wertschöpfung.
Antragsberechtigt sind: Kultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Antragstellung? Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Grundvoraussetzung ist die Vorlage eines vom Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bestätigten Projektplans.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKultur- und Kreativwirtschaftliche Unternehmen, Mitglieder des Landesverbandes
Förderquote: 90 %.
Antragstellung? Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der SAB
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
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