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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit Fluchthintergrund verbessern. Sie bekommen die Förderung für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen. Diese Projekte können in geeigneten Fällen mit einem Sprachtraining Deutsch ergänzt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Freistaat Bayern gewährt zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“, Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.Die an einem Qualifizierungsprojekt teilnehmenden Personen sind erwachsene erwerbsfähige Personen mit Fluchthintergrund und haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz,stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung,haben einen gesicherten Aufenthaltsstatus (Anerkennung) in Deutschland und halten sich noch nicht länger als 4 Jahre in Deutschland auf,haben einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),wohnen oder arbeiten in Bayern,verfügen über ein ausreichendes Sprachniveau und haben den Integrationskurs (BAMF) absolviert.

Inhaltlich müssen Ihre Vorhaben die Module „Aktivierung“, „sozialpädagogische Betreuung“ und „berufsbezogene Qualifizierung“ umfassen.Ihre Qualifizierungsprojekte müssen berufliche Schlüsselqualifikationen vermitteln und auf den Arbeitsmarkt bezogene persönliche und soziale Kompetenzen stärken,mindestens 1 Modul aus einem anerkannten Berufsbild anbieten, das den Anforderungen der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) entspricht.

Die betriebliche Arbeitserfahrung (Praktikum) soll mindestens 4 Wochen und längstens ein Sechstel der Zeit der theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsphase betragen,sich am konkreten Bedarf des regionalen Arbeitsmarkts ausrichten.

Ihr Projekt muss mindestens 4 und darf normalerweise höchstens 9 Monate laufen.Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 10 Personen, die Höchstteilnehmendenzahl darf 20 Personen nicht überschreiten.Ihre Vorhaben werden normalerweise in Vollzeit (ab 37 Unterrichtseinheiten je Woche) durchgeführt.

In begründeten Fällen ist eine Durchführung in Teilzeit möglich.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Qualifizierungen in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Job), geförderten Beschäftigungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowieMaßnahmen mit einem laufenden Ein- und Austritt von wechselnden Teilnehmenden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027)

Wer kann Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027)?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderquote
70 %
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Zuschuss
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