Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“, Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.Die an einem Qualifizierungsprojekt teilnehmenden Personen sind erwachsene erwerbsfähige Personen mit Fluchthintergrund und haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz,stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung,haben einen gesicherten Aufenthaltsstatus (Anerkennung) in Deutschland und halten sich noch nicht länger als 4 Jahre in Deutschland auf,haben einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),wohnen oder arbeiten in Bayern,verfügen über ein ausreichendes Sprachniveau und haben den Integrationskurs (BAMF) absolviert.
Inhaltlich müssen Ihre Vorhaben die Module „Aktivierung“, „sozialpädagogische Betreuung“ und „berufsbezogene Qualifizierung“ umfassen.Ihre Qualifizierungsprojekte müssen berufliche Schlüsselqualifikationen vermitteln und auf den Arbeitsmarkt bezogene persönliche und soziale Kompetenzen stärken,mindestens 1 Modul aus einem anerkannten Berufsbild anbieten, das den Anforderungen der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) entspricht.
Die betriebliche Arbeitserfahrung (Praktikum) soll mindestens 4 Wochen und längstens ein Sechstel der Zeit der theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsphase betragen,sich am konkreten Bedarf des regionalen Arbeitsmarkts ausrichten.
Ihr Projekt muss mindestens 4 und darf normalerweise höchstens 9 Monate laufen.Zu Beginn der Maßnahme liegt die Mindestteilnehmendenzahl bei 10 Personen, die Höchstteilnehmendenzahl darf 20 Personen nicht überschreiten.Ihre Vorhaben werden normalerweise in Vollzeit (ab 37 Unterrichtseinheiten je Woche) durchgeführt.
In begründeten Fällen ist eine Durchführung in Teilzeit möglich.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Qualifizierungen in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Job), geförderten Beschäftigungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowieMaßnahmen mit einem laufenden Ein- und Austritt von wechselnden Teilnehmenden.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenLangzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund
Förderquote: 70 %.
Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
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