Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts, Landkreise und kreisfreie Städte, gemeinnützig tätige Vereine und sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Organisationen, die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.
V., der Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e.
V., staatliche Hochschulen und Träger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie private, freigemeinnützige und öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Förderquote: 90 %.
Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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