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Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung, Hospiz- und Palliativversorgung, Kompetenzzentrum Traumaambulanzen, Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sowie Modellvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Förderanträge zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen stellen. Sie reichen den Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts, Landkreise und kreisfreie Städte, gemeinnützig tätige Vereine und sonstige gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Organisationen, die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.

V., der Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e.

V., staatliche Hochschulen und Träger außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sowie private, freigemeinnützige und öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Sie müssen das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.

Für die jeweiligen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Wer kann Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung beantragen?

Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen