Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Freistaat Sachsen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Programm fördert Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts, die das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung
Wer kann Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung beantragen?
Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung?
Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen