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Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Freistaat Sachsen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Programm fördert Vorhaben zur Gesundheitsförderung, Stärkung des Gesundheitswesens sowie der Hospiz- und Palliativversorgung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Träger, Vorhaben, Maßnahmen, Projekte, Untersuchungen und Studien in Bereichen Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung, Hospiz- und Palliativversorgung, Kompetenzzentrum Traumaambulanzen, Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sowie Modellvorhaben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können zu festgelegten Terminen und auf Grundlage von Förderbekanntmachungen bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Sachsen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse sowie juristische Personen des öffentlichen und/oder privaten Rechts, die das Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Wer kann Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung beantragen?

Anträge können zu festgelegten Terminen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung?

Fördergeber ist Freistaat Sachsen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen