Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer planen, freiwillig in Ihr Heimatland zurückzukehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Ausreisewillige und ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer.
Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.500 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Ausreisewillige und Ausreisepflichtige, die sich in der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde befinden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einer der folgenden Zielgruppen angehören: Ausländerinnen und Ausländer nach § 1 Abs.
1 Nr.
4, 5, 7 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),Leistungsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer gemäß § 1 Abs.
1 Nr.
1 AsylbLG,Ausländerinnen und Ausländer, die ein nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen besitzen,Ausländerinnen und Ausländer, die sonstige Leistungen nach dem AsylbLG oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder dem SGB XII) erhalten.
Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abrechnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind vor allem Maßnahmen für Personen, bei denen den Umständen nach anzunehmen ist, dass sie in das Bundesgebiet eingereist sind, um eine Rückkehrförderung zu erhalten,deren Schwerpunkt auf der Reintegration in den Herkunftsländern liegt.
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Jetzt Projekt prüfenAusreisewillige und ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer
Förderbetrag: 500 € – 1.500 €.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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