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Förderprogramm Forstwirtschaft – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die Forstwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften, Pächter von Waldflächen.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite bereit, um forstwirtschaftliche Vorhaben zu unterstützen. Besonders gefördert werden Investitionen in den klima- und standortangepassten Waldumbau, die Erstaufforstung sowie die Beseitigung von Schäden und Wiederaufforstung bei extremen Wetterereignissen. Die Förderung umfasst Projekte wie die Erstaufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen, Waldschutzmaßnahmen, gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Forstbetrieben und Investitionen in forstwirtschaftliche Infrastruktur. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin und Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_forstwirtschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächterinnen und Pächter von Waldflächen unabhängig von der gewählten Rechtsform.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen
  • Kapitaldienst bestehender Darlehen
  • unbare Eigenleistungen sowie Investitionen in Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Forstwirtschaft

Wer kann Förderprogramm Forstwirtschaft beantragen?

Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften, Pächter von Waldflächen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Forstwirtschaft?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Forstwirtschaft beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Forstwirtschaft?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Forstwirtschaft mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Forstwirtschaft zur Gruppe „lr_forstwirtschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit