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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Beschäftigtentransfer – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal EUR 6.300 pro Stelle und Monat für Personal für herausgehobene Projektmitarbeit undmaximal EUR 6.060 pro Stelle und Monat für Personal für Projektmitarbeit. Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch. In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.300 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben,von Insolvenz bedroht beziehungsweise insolvent sind,sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Antragsbrechtigung nachweisen.Sie haben einen Transfersozialplan abgeschlossen.Bevor die Fördermittel ausgezahlt werden, muss ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Antragsberechtigung,Transfersozialplan,vermittlungsorientiertes Projektkonzept

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Beschäftigtentransfer

Wer kann Förderprogramm Beschäftigtentransfer beantragen?

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Beschäftigtentransfer?

Förderbetrag: bis 6.300 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Beschäftigtentransfer?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.300 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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