Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen eine Beratungsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, die Ihnen die neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnisse vermittelt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden.
Deren Ergebnisse müssen Sie dort umsetzen.
Technologieorientierte Beratungen müssen Sie über folgende Themen informieren: neue Produktionskonzepte, den Aufbau neuer Herstellungsverfahren und innovativer und Produktionsabläufe, die verbesserte Nutzung neuer Technologien, die Qualifizierung des Mitarbeiterstabs, Themen des Umweltschutzes, der Energie- und Ressourceneffizienz, Planung, Beantragung und Durchführung von FuE -Vorhaben, Markteinführung und Erschließung des Marktes von neu entwickelten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen.
Die Beratungsleistungen sind von Hochschullehrenden, Forschungseinrichtungen oder Beratungsunternehmen durchzuführen, die beziehungsweise deren Personal über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen.
Bei Beratungen zur Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik muss Ihr Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 betragen.
Nicht gefördert werden Steuerberatungen, regelmäßige Rechtsberatungen oder Werbung, Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungsaudits sowie Beratungsleistungen, für die andere öffentliche Mittel beantragt oder gewährt wurden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur sowie des Schiffbaus, der Kohle- und Stahlindustrie.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: bis 500 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
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