Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune in den Ausbau nachhaltiger und hochleistungsfähiger Gigabitnetze investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind niedersächsische Landkreise, niedersächsische kreisfreie Städte sowie die Region Hannover als Erstempfängerin und Erstempfänger.
Sie geben die Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer (Letztempfänger) weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt als Kofinanzierung zur Bundesförderung, es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegen.Sie müssen den Letztempfänger in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren ermitteln.Von der Förderung ausgeschlossen sind Planungs- und Beratungsleistungen.
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Förderbetrag: ab 100.000 €. Förderquote: 25 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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