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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) – STABIL Ü25 – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen planen, die deren Perspektiven hinsichtlich einer Aktivierung, beruflichen Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit deutlich verbessern, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Arbeitsgelegenheiten und Aktivierungsmaßnahmen,Arbeitsverhältnisse sowiesystemische Beratungen von Familien im Bezug von SGB-II-Leistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten des Betreuungs- und Anleitungspersonals sowie der Beratungsfachkräfte. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Frist und Status

Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie stimmen Inhalte, Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und den zuständigen Jobcentern im Saarland ab.Sie konzipieren das Vorhaben als Gruppenmaßnahme mit mindestens 5 Teilnehmendenplätzen.Bei Arbeitsgelegenheiten mit zusätzlichem Bildungspersonal handelt es sich um eine Maßnahme mit Regelpersonal.Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt insbesondere in den Bereichen touristische Infrastruktur, Umweltschutz und Naherholung oder um die Bereitstellung von sozialer Infrastruktur beziehungsweise Dienstleistungen in sozialen Einrichtungen.Die Laufzeit Ihrer Maßnahme ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt.Ihr Personal ist für die fachpraktische Arbeitsanleitung beziehungsweise „Soziale Arbeit” ausreichend qualifiziert.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) – STABIL Ü25

Wer kann Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) – STABIL Ü25 beantragen?

Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) – STABIL Ü25 beantragen?

Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Arbeit für das Saarland (ASaar) – STABIL Ü25?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

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