Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Marktaktivierung und zum Markthochlauf von Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_alternative_antriebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland und müssen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Unternehmen
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr
Wer kann Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr zur Gruppe „bmv_alternative_antriebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit