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Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Marktaktivierung und zum Markthochlauf von Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Maßnahmen zur Marktaktivierung und zum Markthochlauf von Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben. Gefördert werden Beschaffung sowie Umrüstung von Bussen: batterieelektrische Antriebe, brennstoffzellenbasierte Antriebe und Antriebe, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden. Auch die Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur sowie die Erstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben werden gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_alternative_antriebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland und müssen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen nutzen.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmen
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sind.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Wer kann Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr zur Gruppe „bmv_alternative_antriebe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit