Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zinsgünstige Darlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Förderung von Umwelt- und Verbraucherschutzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
Wer kann Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zur Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit