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Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zinsgünstige Darlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Förderung von Umwelt- und Verbraucherschutzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft bereit, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen. Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben: Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und Investitionen in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Wer kann Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?

Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zur Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit