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Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Zinsgünstige Darlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Förderung von Umwelt- und Verbraucherschutzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft bereit, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen. Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben: Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und Investitionen in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Darlehensprogramm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU.

Unternehmen, welche die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Das Vorhaben dient der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte oder einer Änderung des Produktionsverfahrens.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe, der Erwerb von Betriebsmitteln, Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Wer kann Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?

Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zur Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit