Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Zinsgünstige Darlehen für Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Förderung von Umwelt- und Verbraucherschutzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Das Darlehensprogramm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU.
Unternehmen, welche die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Das Vorhaben dient der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte oder einer Änderung des Produktionsverfahrens.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe, der Erwerb von Betriebsmitteln, Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz"
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
Wer kann Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zur Gruppe „lr_agrar_und_ernaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit