Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und Entwicklung der Metropolregion Bremen-Oldenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Anträge sind normalerweise bis zum 15.10. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Vereinsmitglieder des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.,kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände im Gebiet des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
sowierechtlich verbindliche Zusammenschlüsse mit überwiegend kommunaler Beteiligung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) beachten.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.Sie müssen zuerst alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen.Für eine Förderung müssen Sie mindestens 50 Prozent der Punkte nach dem Scoring-Modell (siehe Anlage der Richtlinie) erreichen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist für erworbene oder hergestellte Gegenstände von 5 Jahren beachten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 75 %.
Anträge sind normalerweise bis zum 15.10. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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