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Antrag möglichDarlehen

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz) – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg unterstützt Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Darlehenssumme kann 5.000 EUR bis 35.000 EUR je Wohnungseigentümerin und Wohnungseigentümer betragen. Bis zu einem Darlehensbetrag von 20.000 EUR müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Ab einem Betrag von 20.000 EUR bis 33.300 EUR ist ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 %, bis 41.175 EUR in Höhe von mindestens 15 % einzubringen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 35.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte im Rahmen von Wohneigentümergemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen Sie die Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).Ihre Hausverwaltung muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen.Die interessierten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordinierung der Finanzierung bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)

Wer kann Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz) beantragen?

Wohnungseigentümergemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)?

Förderbetrag: 5.000 € – 35.000 €.

Wer ist Fördergeber von Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hamburg
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  • → IFB -Förderkredit Sport
  • → Express-Bürgschaft
  • → Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 35.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hamburg

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