Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Landesfachverbände erhalten eine Pauschale zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben pro Kalenderjahr.
Antragsberechtigt sind: Landesfachverbände in Sachsen-Anhalt.
Antrag bis zum 30. September des Vorjahres
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V..
Der LFV hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt, ist Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt e.
V.
und ist gemeinnützig.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenLandesfachverbände in Sachsen-Anhalt
Antrag bis zum 30. September des Vorjahres
Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.. Quelle: lsb_sachsen_anhalt.
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