Fördergeber: Film- und Medienstiftung NRW
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Unternehmen und Freischaffende in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse oder Darlehen für filmbezogene Projekte beantragen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Freischaffende in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Anträge müssen bis zum jeweiligen Einreichtermin und vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung NRW.
Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland; Kosten des Förderprojekts müssen branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen und Freischaffende in Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen bis zum jeweiligen Einreichtermin und vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Film- und Medienstiftung NRW. Quelle: nrwbank.
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