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Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Film- und Medienstiftung NRW

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Filmförderung unterstützt die Entwicklung und Produktion von Film- und Medienprojekten in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Produzenten und Kreative in der Film- und Medienbranche.

Was wird gefördert?

Die Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW bietet finanzielle Unterstützung für die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Film- und Medienprojekten. Ziel ist es, die Film- und Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen zu stärken und innovative Projekte zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung NRW.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW

Wer kann Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW beantragen?

Produzenten und Kreative in der Film- und Medienbranche

Wer ist Fördergeber von Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW?

Fördergeber ist Film- und Medienstiftung NRW. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen