Fördergeber: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine kulturell herausragende Produktion für Kino und Fernsehen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen.
Fördergeber und Antragstelle: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Produzentinnen und Produzenten,Autorinnen und Autoren,Verleih- und Vertriebsunternehmen sowieFilmtheater.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen entsprechen.Als Maßstäbe für die kulturelle Qualität sind unter anderem heranzuziehen die inhaltliche, historische, zeitgeschichtliche, schöpferische, soziale oder gesellschaftliche Relevanz des Stoffes,die erzählerische und sprachliche Ausgestaltung des Drehbuchs oder Treatments und der Dialoge,die inhaltliche Ausgestaltung der Drehvorlage,die zu erwartende gestalterische und visuelle Umsetzung des Werkes sowiedie Kompetenz der beteiligten Filmkünstler vor allem in den Bereichen Buch, Regie, Schauspiel, Animation, (virtuelle) Bildgestaltung, Schnitt, Szenographie, Ausstattung und Musik.
Sie müssen in erforderlichem Umfang (Mit-)Inhaberin oder (Mit-)Inhaber projektrelevanter Rechte sein.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich sicher.
Nicht gefördert werden Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen,Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.
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Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen.
Fördergeber ist Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG). Quelle: foerderdatenbank.de.
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