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Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Filmförderung der MFG Baden-Württemberg – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine kulturell herausragende Produktion für Kino und Fernsehen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien für Kino, TV und VoD, beispielsweise Filme und Serien mit innovativen digitalen Erzählformen wie 360-Grad-Filme, Virtual-Reality-, Augmented-Reality-Anwendungen und Webserien. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben und Maßnahmen: Stoffentwicklung für fiktionale Filme, dokumentarische Filme, fiktionale und dokumentarische Serien,Produktionsvorbereitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien,Incentive Funding,Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien,Line-Producer-Förderung,Postproduktion,Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für fiktionale und dokumentarische Filme, insbesondere für Kinofilme,Förderung von kommunalen Kinos,Modernisierung der Ausstattung und Technik sowie Umbaumaßnahmen für gewerbliche Filmtheater,Kinopreise und Auszeichnungen für gewerbliche Filmtheater,sonstige Maßnahmen zur Pflege des Filmstandorts Baden-Württemberg und der Medienwirtschaft. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG). Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen. Über die Förderanträge zu den einzelnen Fördermaßnahmen entscheiden normalerweise die jeweils zuständigen Jurys der MFG. Die MFG empfiehlt vor Antragseinreichung ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit der jeweils zuständigen Ansprechpartnerin oder dem jeweils zuständigen Ansprechpartner.

Frist und Status

Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Produzentinnen und Produzenten,Autorinnen und Autoren,Verleih- und Vertriebsunternehmen sowieFilmtheater.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen entsprechen.Als Maßstäbe für die kulturelle Qualität sind unter anderem heranzuziehen die inhaltliche, historische, zeitgeschichtliche, schöpferische, soziale oder gesellschaftliche Relevanz des Stoffes,die erzählerische und sprachliche Ausgestaltung des Drehbuchs oder Treatments und der Dialoge,die inhaltliche Ausgestaltung der Drehvorlage,die zu erwartende gestalterische und visuelle Umsetzung des Werkes sowiedie Kompetenz der beteiligten Filmkünstler vor allem in den Bereichen Buch, Regie, Schauspiel, Animation, (virtuelle) Bildgestaltung, Schnitt, Szenographie, Ausstattung und Musik.

Sie müssen in erforderlichem Umfang (Mit-)Inhaberin oder (Mit-)Inhaber projektrelevanter Rechte sein.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich sicher.

Nicht gefördert werden Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen,Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.

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Häufige Fragen zu Filmförderung der MFG Baden-Württemberg

Wer kann Filmförderung der MFG Baden-Württemberg beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Filmförderung der MFG Baden-Württemberg beantragen?

Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen.

Wer ist Fördergeber von Filmförderung der MFG Baden-Württemberg?

Fördergeber ist Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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