Fördergeber: Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 30 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Produzentinnen und Produzenten,Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren,Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen oderBetreiberinnen und Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowieVeranstalterinnen und Veranstalter von Filmprogrammen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Kosten Ihres Projekts branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkulieren.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nachweisen.Bitte beachten Sie die für die Produktionsförderung geltenden ökologischen Standards.Sie müssen dafür sorgen, dass im Vor- und Nachspann des geförderten Films sowie in den gedruckten Werbematerialien in geeigneter Form auf die Förderung hingewiesen wird.Beachten Sie bitte für die einzelnen Förderbereiche weitere spezifische Fördervoraussetzungen.
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Förderquote: 30 %.
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Fördergeber ist Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
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