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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Filmförderung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie ein Film- oder Fernsehprojekt in NRW planen, ob vorbereitend, im Herstellungsprozess oder auch nach der Produktion, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft. Die Förderung bezieht sich auf die folgenden Bereiche: produktionsvorbereitende Maßnahmen,Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen,Postproduktionsmaßnahmen,Festivalpräsentation,Verleih und Vertrieb,Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-WestfalenHörspiel,innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte,sonstige Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab und kann zwischen 30 % und 80 % Ihrer nachgewiesenen Kosten betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Produzentinnen und Produzenten,Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren,Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen oderBetreiberinnen und Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowieVeranstalterinnen und Veranstalter von Filmprogrammen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Kosten Ihres Projekts branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkulieren.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nachweisen.Bitte beachten Sie die für die Produktionsförderung geltenden ökologischen Standards.Sie müssen dafür sorgen, dass im Vor- und Nachspann des geförderten Films sowie in den gedruckten Werbematerialien in geeigneter Form auf die Förderung hingewiesen wird.Beachten Sie bitte für die einzelnen Förderbereiche weitere spezifische Fördervoraussetzungen.

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Häufige Fragen zu Filmförderung

Wer kann Filmförderung beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Filmförderung?

Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Filmförderung beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Filmförderung?

Fördergeber ist Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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